24.11.21
Seit heute, 24.11.2021 gilt die 2G Regel im Freizeitbereich bzw. Amateursport  

 Ausnahme bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren
Nun ist es amtlich. Ab sofort gilt auf den Sportplätzen die 2G Regel. Hiervon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 15.Lebensjahres. Diese Regelung gilt auch für Zuschauer/innen. D.h. das alle Ungeimpften Sportler/innen und Zuschauer/innen kein Sport mehr ausüben dürfen bzw. die Sportanlage benutzen /besuchen dürfen.

 Anmerkung 1.Vorsitzender Olaf Steinhaus
Ob wir als Verein bzw. Vorstand diese Regelung im Sport gutheißen oder nicht, steht leider nicht zur Debatte. Hier sind Verband und der Kreis gefragt, da es jetzt zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, insbesondere bei Jugendmannschaften mit Jugendlichen ab dem 16.Lebensjahr. Bei den Senioren/innen wird dies ebenfalls zum tragen kommen, da Gesunde Ungeimpfte mit Testnachweis nicht mehr spielberechtigt sind. Da wir als Verein jedoch bei Trainingseinheiten oder Heimspielen als Veranstalter verantwortlich für die Umsetzung der Regelungen sind, bitten wir um Akzeptanz und Umsetzung der Vorgaben um Sanktionen gegen den Verein zu vermeiden.




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