19.04.21
Coronaschutzverordnung verlängert bis 26.04.21  

 Training mit Einschränkung für Kinder bis 14 erlaubt
Die Coronaschutzverordnung wurde verlängert, der Kreis hat dazu eine Sonderregelung für das Training eingebracht. 20 Kinder bis 14 Jahre plus 2 Trainer sind weiterhin möglich, jedoch nur wenn alle einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. Ohne Test reduziert sich die Anzahl auf 10 Kinder. Eine einfache Nachverfolgbarkeit (z.B FLVW App)der Teilnehmer ist vorausgesetzt. Die Nutzung der Umkleiden / Duschen ist weiterhin untersagt.




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