09.03.21
Lockerungen im Lockdown  

 Training für Kids bis einschließlich 14 Jahren möglich
Seit dem 08.03.21 gibt es Lockerungen, die es den Jüngsten wieder ermöglicht in Gruppen zu trainieren. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind die Sportplätze auch offiziell frei gegeben. Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 05.03.21 wurden Vorgaben festgelegt, die es gilt einzuhalten. Nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren dürfen in max. 20er Gruppen trainieren, mit 2 Trainern/innen. Die Nutzung der Umkleiden / Duschen ist weiterhin untersagt. Wir freuen uns auf etwas Normalität, bitten aber alle die Vorgaben einzuhalten bzw. umzusetzen.

 Auszug, §9 Sport, der aktuellen Verordnung
§ 9 Sport (1) Der Freizeit-und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,……ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport 1. von höchstens 5 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, 2.als Ausbildung im Einzelunterricht sowie 3.von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu 2 Ausbildungs-oder Aufsichtspersonen. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. (2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.




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