02.11.20
Sportanlage " Am Tanneneck" incl. Bolzplatz vorerst bis zum 30.11.20 gesperrt  

 Keine Nutzung der Räumlichkeiten und der Plätze
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnungen vom 30.10.20 ist die Nutzung der Plätze und der Einrichtungen untersagt. Die für den November geltende Verordnung gibt unter § 9 „Sport“ im Wesentlichen vor: §9 (1): 1. Sämtlicher Freizeit und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30.11.2020 unzulässig. •Unter „Freizeit – und Amateursportbetrieb“ ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.




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