01.07.20
Regelungen zum Trainings-und Wettbewerbsbetrieb im Senioren und Jugendbereich  

 Neues Konzept zum 01.07.2020
Ab dem 01.0.2020 gibt es für den Trainings- und Wettbewerbsbetrieb neue Informationen. Für den reibungslosen Ablauf des Trainingsbetriebes gilt aber weiterhin das Hygiene- und Reinigungskonzept. Außerdem gilt es nachfolgende Vorschriften zur Nutzung, Hygiene und Reinigung der Sportstätte trotz aller Lockerungen weiterhin unbedingt zu beachten:

 Hygiene- und Reinigungskonzept
1.Unbedingt einzuhalten sind folgende Punkte: Einhaltung der Abstandsregel, Verzicht auf Begrüßungsrituale, Fahrgemeinschaften vermeiden. Die teilnehmenden Personen werden vor Trainingsbeginn auf die Hygienevorschriften hingewiesen. Liegen Symptome wie Husten, Atemnot, Fieber (ab 38 Grad) vor, sollten diese Personen dringend zu Hause bleiben. 2.Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide- und Gesellschaftsräumen ist möglich. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten 3. Bei Veranstaltungen in den Gesellschaftsräumen gelten die aktuellen Vorgaben der Corona SchVO (§10,13) 4. Wettkämpfe sind im Breiten-und Freizeitsport wieder gestattet. Hier gelten die Vorgaben der Corona SchVO (§9) mit max. 30 Spielern/innen und 100 Zuschauern. Eine einfache Rückverfolgbarkeit der Spieler und Zuschauer muss gewährleistet sein. 5.Am Eingang befindet sich Handdesinfektionsmittel, welches bei der Ankunft und beim Verlassen der Sportstätte genutzt wird. 6.Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt nacheinander, ohne Warteschlange, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. 7.Beim Aufeinandertreffen von 2 Mannschaften gilt folgende Regelung beim Zutritt/verlassen der Sportplätze. Rasenplatz: Zugang durch die Tür am Kassenhäuschen, Ausgang durch Tür an der Treppe. Kunstrasen: Zugang durch Tür, Ausgang durch das Tor 8.Lediglich der/die Trainer sind für das Trainingsmaterial/Bälle zuständig, sie werden vor dem Training bereitgestellt und nach dem Training wieder verstaut 9.Der/Die Trainer legen vor Beginn der Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Namen und Rufnummer der Spieler an. Die Führung der Listen ist bis auf Widerruf erforderlich, die Aufbewahrungspflicht der TN-Listen beträgt 4 Wochen, im Infektionsfall muss umgehend das Gesundheitsamt und die Stadt Ennepetal informiert werden. 10.Gemeinschaftsgetränke sind nicht gestattet, eigene mitgebrachte Getränke sind mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet, Trinkpausen nur mit Abstand durchführen. 11.Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume). Die Außentoiletten werden täglich durch einen externen Dienstleister gereinigt. 12.Das Hygiene- und Reinigungskonzept ist allen verantwortlichen Übungsleiter/innen ausgehändigt worden und außerdem auf der Internetseite www.bw-voerde.de einsehbar. 13.Alle Übungsleiter/innen bestätigen den Erhalt des Konzeptes in schriftlicher Form dem Hauptvorstand. 14.Besonderheiten für Kinder- und Jugendtraining: Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben. Es wird darum gebeten, sämtliche Regeln und Vorschriften unbedingt einzuhalten, damit ein reibungsloser Trainings-und Wettbewerbsbetrieb gewährleistet ist. Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis. Bleibt gesund! Mit sportlichen Grüßen Olaf Steinhaus Axel Ziemann Kai Uwe Jesinghaus Oliver Gerecht 1.Vorsitzender 2. Vorsitzender Geschäftsführer Jugendleiter




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